Gleich an zwei auf einander folgenden Tagen kam jetzt die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Minden zusammen. Eine eintägige Synode wie sonst reichte nicht aus, um einen neuen Superintendenten zu wählen, diverse Gremien zu besetzen und wichtige Beschlüsse zu fassen.

Am ersten Tag wählte die Synode Michael Mertins zum neuen Superintendenten. Am zweiten Tag trat die Synode erneut zusammen, um zunächst weitere Wahlen durchzuführen und dann einige konzeptionelle Themen zu erörtern.

Alle acht Jahre wird auch der Kreissynodalvorstand (KSV) neu gewählt. In ihren Ämtern bestätigt wurden als Synodalassessor Pfarrer Bernhard Speller aus der Petri-Gemeinde und als Synodalälteste Ernst-Friedrich Brandt, Cord Neuhaus, Kerstin Horstmeier und Jan Drees. Der Synodalassessor vertritt den Superintendenten, die Synodalältesten sind Laien, die sich ehrenamtlich in den Presbyterien ihrer Ortsgemeinden engagieren. Neu im Amt sind Pfarrer Oliver Vogelsmeier als Scriba (Schriftführer), Pfarrerin Mirjam Philipps als 4. Theologisches Mitglied und Kira Lepsien als Synodalälteste. Diese drei lösen Pfarrer Thomas Pfuhl, Hans-Herbert Probst und Marita Zillmann ab.

Zu Abgeordneten der Landessynode wurden neben dem Superintendenten als geborenem Mitglied gewählt: als 2. Theologischer Abgeordneter Pfarrer Speller und als Nichttheologische Abgeordnete Ernst-Friedrich Brandt sowie Doris Franke. Außerdem stimmte die Synode über die Besetzung von gut einem Dutzend Ausschüssen ab und vergab rund 40 Synodalaufträge für bestimmte Arbeitsbereiche.

Nach den Wahlen standen einige inhaltliche Beschlüsse auf der Tagesordnung. So beschloss die Synode die Satzung für eine neue Stiftung. Mit einem Startkapital von 100.000 Euro aus der Strukturrücklage gründet der Kirchenkreis die „Stiftung Evangelische Kirche im Mindener Land“. Ziel der neuen Stiftung ist es vor allem, Gemeinden bei der Erhaltung ihrer Kirchen zu unterstützen. Darüber hinaus ist in der Satzung die Förderung von kirchlichen Aufgaben wie Seelsorge, Kirchenmusik, Flüchtlingshilfe und Angeboten für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

In der Zeit des Lockdowns haben sich Online-Gottesdienste als gute Möglichkeit erwiesen, den Kontakt der Kirche zu den Menschen aufrecht zu erhalten. Um Online-Angebote auch über die Corona-Krise hinaus für die kirchliche Arbeit zu nutzen, beschloss die Synode einen kreiskirchlichen Auftrag für „Online-Angebote, neue Gottesdienstformen und Gemeindeleben im digitalen Raum“. Mit dieser Aufgabe betraut wurde Pfarrer Johannes Röskamp aus der St.-Markus-Gemeinde mit einem Umfang von 25 Prozent einer Vollzeitstelle für drei Jahre.

Die Freiburger Studie der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) „Kirche im Umbruch“ hat gezeigt, dass für das Sinken der Mitgliederzahlen die Altersgruppe der jungen Erwachsenen eine Schlüsselrolle spielt. Junge Menschen zwischen Ausbildung und Beruf, Wohnort und Heimat, Karriere und Familie verlieren offenbar mehr und mehr die Bindung an ihre Kirche. Um diese Zielgruppe künftig besser zu erreichen, hat juenger unterwegs, das Jugendreferat des Kirchenkreises, ein Projekt mit dem Titel „Dazwischen“ entwickelt. Für die Durchführung bewilligte die Synode eine Projektstelle für fünf Jahre mit einem Dienstumfang von 75 Prozent.

Für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 stellen die 33 Evangelischen Kindertageseinrichtungen (KiTa’s) im Mindener Land insgesamt 2.336 Plätze bereit; davon sind 336 Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen („Ü 3“). Ein Novum ist der Übergang der KiTa Meißen in die Trägerschaft des Kirchenkreises. Bislang werden die evangelischen KiTa‘s in der Regel von den Gemeinden getragen; lediglich vier KiTa’s befinden sich in der Trägerschaft der Diakonie Stiftung Salem. Diese Regelung kann jedoch für ein Presbyterium eine erhebliche Belastung bedeuten, wenn es zum Beispiel, wie im Fall der KiTa Meißen, gilt, einen großen Umbau zu organisieren. Diese Last nimmt nun der Kirchenkreis der Gemeinde in Meißen ab. Für die tägliche Arbeit in der KiTa und die Betreuung der Kinder bedeute der Wechsel der Trägerschaft keinen Unterschied, erklärte der Verwaltungsleiter des Kirchenkreises, Ulrich Schlomann.

Im weiteren Verlauf hatte die Synode zu zwei Vorlagen der Evangelischen Landeskirche von Westfalen (EKvW) Stellung zu nehmen. Dem Vorschlag aus Bielefeld, die Voraussetzungen für die Wählbarkeit als Superintendent beziehungsweise Superintendentin zu lockern, mochten die hiesigen Synodalen nicht folgen. Ihrer Meinung nach soll es dabei bleiben, dass für dieses Amt nur gewählt werden kann, wer mindestens fünf Jahre eine Gemeindepfarrstelle innehatte. Das Konzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt fand hingegen breite Zustimmung. Mit diesem Kirchengesetz will die EKvW klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt setzen. Geplant sind zum Beispiel Schulungen zu Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in sämtlichen kirchlichen Arbeitsbereichen sowie die Erarbeitung von Schutzkonzepten.