Am kommenden Sonntag, 1. März, ist Kirchenwahl: Alle vier Jahre haben die Mitglieder evangelischer Gemeinden die Möglichkeit mitzubestimmen, wer künftig im Leitungsgremium ihrer Gemeinde, dem Presbyterium, ehrenamtlich ihre Interessen vertritt.
Gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sind die Presbyterinnen und Presbyter verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens und vertreten die Gemeinde im rechtlichen Sinn. Sie tragen die Verantwortung für den Haushalt und für die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin.
Wie viele Personen dem Presbyterium angehören, hängt ab von der Größe der Gemeinde. In Gemeinden mit bis zu 1000 Mitgliedern besteht das Presbyterium aus mindestens vier Köpfen. Bei bis zu 4000 Gemeindemitgliedern sind es mindestens sechs Köpfe. Darüber hinaus kommen für jeweils 4000 weitere Mitglieder zwei Personen dazu. Presbyter beziehungsweise Presbyterin kann werden, wer mindestens 18 und unter 75 Jahre alt ist. Eine Wiederwahl nach vier Jahren ist möglich.
In Gemeinden, in denen sich exakt so viele Personen zur Wahl stellen wie Plätze zur Verfügung stehen, gelten die Kandidatinnen und Kandidaten automatisch als gewählt, so dass es zu keiner Wahlhandlung kommen muss. Stellen sich mehr Personen zur Wahl, wählen die Mitglieder der Gemeinde entweder am Sonntag vor Ort in der Gemeinde im Anschluss an den Gottesdienst oder vorab per Briefwahl. Die St.-Marien-Gemeinde und die Petri-Gemeinde wählen komplett per Brief: Alle Gemeinde-Mitglieder haben per Post ihre Wahlunterlagen zugeschickt bekommen. In den Gemeinden Bergkirchen, Hartum-Holzhausen und Kleinenbremen entscheiden die Mitglieder individuell, ob sie ihre Stimmen persönlich oder per Briefwahl abgeben.