Kirche und Corona im November 2020

Welche Konsequenzen hat der „Lockdown light“ für Kirchen und Gemeinden? Was geht noch und was nicht? Aktuell gelten für evangelische Gemeinden im Kirchenkreis Minden die Corona-Schutzverordnung NRW vom 30. Oktober 2020 und die Richtlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen. Das bedeutet im Kern: Um die weitere Ausbreitung der Pandemie wirksam einzudämmen, gilt es in den kommenden Wochen auch in der Kirche, Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken und so weit wie möglich auf digitale Formate zu setzen.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Gottesdienste (einschließlich Kindergottesdienste) können weiterhin im Sinne eines Grundangebots als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Bei der Durchführung wird das gültige Schutzkonzept umgesetzt: Mund-Nase-Schutz während des ganzen Gottesdiensts, Mindestabstand, Sitzplan zwecks Möglichkeit der Rückverfolgung, kein Gemeinde-Gesang. Gottesdienste, die anlässlich von Jubiläen, Amtseinführungen, Verabschiedungen und vergleichbaren Gelegenheiten geplant sind und die eine besondere Öffentlichkeit ansprechen, sollen nicht stattfinden.

Festgottesdienste zu Anlässen wie Konfirmationen und Trauungen sollen unterbleiben. Als geschlossene Veranstaltungen im kleinstmöglichen Rahmen und als nicht öffentliche Veranstaltung sind sie jedoch möglich.

Gottesdienstliche Bestattungen einschließlich Grablegung und Urnenbeisetzung sind weiterhin ohne Abstandsgebot für nahe Angehörige möglich. Voraussetzung dafür ist, dass eine „einfache Rückverfolgung“ durch eine Anwesenheitsliste gewährleistet ist. Die Maskenpflicht gilt auch bei Bestattungen – in Innenräumen immer, draußen ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen. Eine absolute Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht; sie kann sich jedoch aus dem Abstandsgebot und der Größe des zur Verfügung stehenden Raums ergeben.

Ensemble-, Chor- und Orchesterproben sowie –aufführungen finden im Lockdown nicht statt. Das gilt auch für Aufführungen in Gottesdiensten. Sologesang im Gottesdienst ist möglich.

Seelsorge ist auch jetzt von besonderer Bedeutung und ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen sowie bei Hausbesuchen weiter möglich. Dies schließt ausdrücklich die Begleitung Sterbender ein.

Konfirmandenarbeit ist in Präsenzform nicht möglich. Stattdessen sind digitale Formen wünschenswert.

Angebote der Erwachsenenbildung, die nicht Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote sind, können nur digital durchgeführt werden.

Sitzungen kirchlicher Leitungsorgane wie Kreissynoden können im Lockdown lediglich digital stattfinden. Das gilt auch für Presbyterien mit mehr als 20 Mitgliedern.

Kirchliche Jugendarbeit soll wie im Frühjahr verstärkt digitale Möglichkeiten zur Kontaktpflege nutzen.