Amtshandlungen

Was ist unter kirchlichen „Amtshandlungen“ zu verstehen?

Obwohl eine Gemeinde kein Amt und keine Behörde ist, werden bestimmte Tätigkeiten von Pfarrerinnen und Pfarrern als „Amtshandlungen“ bezeichnet. Mit dem Begriff sind gottesdienstliche Handlungen gemeint, die im Auftrag der Kirche geschehen und deren Form und Bedeutung in der Kirchenordnung definiert sind. Der Pfarrer oder die Pfarrerin handelt also „von Amts wegen“ beziehungsweise hat kraft seines Amtes die Befugnis und Aufgabe, diese Handlungen durchzuführen. Amtshandlungen dieser Art sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung.

Amtshandlungen beziehen sich zwar immer auf bestimmte Personen. Die Gottesdienste, in denen sie stattfinden, sind aber trotzdem immer öffentlich wie andere Gottesdienste auch.

Und was sind „Kasualhandlungen“ oder „Kasualien“?

Amtshandlungen werden auch „Kasualhandlungen“ oder „Kasualien“ genannt. Diese Bezeichnung geht auf das lateinische Wort „casus“ zurück, das so viel bedeutet wie „Fall“. Kasualien sind also Handlungen, die in bestimmten Fällen vollzogen werden – zum Beispiel, wenn ein Kind geboren ist und getauft wird.

Wenn es in Ihrem Leben einen Anlass für eine solche „Amtshandlung“ gibt, wenden Sie sich bitte gern an das Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde.